Öffentlich geförderte Wohnungen – Sozialwohnungen – sollen Haushalten zur Verfügung stehen, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und daher auf Unterstützung angewiesen sind. Die Zuständigkeit für die Vergabe dieser Wohnungen liegt bei der Stadt Dreieich. Wohnungssuchende für Sozialwohnungen werden dort vorgemerkt, betreut und -sofern möglich- vermittelt.
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